Zahlen/ Fakten/ aktueller Stand

(Stand: 31.10.2023)

Asylbewerber und Migranten in der Stadt Spenge

Aktuell leben in der Stadt Spenge 510 Flüchtlinge, davon 294 männlich und 216 weiblich. Die Personen haben insgesamt 29 verschiedene Nationalitäten. Sie kommen vorwiegend aus der Ukraine (166), Syrien (145), Afghanistan (61), Irak (23). Seit Anfang dieses Jahres sind der Stadt Spenge 53 Personen neu zugewiesen worden (23 Per- sonen im Rahmen der Zuweisungen nach § 50 Asylgesetz, 13 Personen nach 12a AufenthG, 8 Personen nach § 22 S.2 AufenthG (Aufnahme durch BMI), 7 Personen nach § 24 AufenthG und 2 Personen im Rahmen der Zuweisung von syrischen Schutzbedürftigen aus der Türkei. Die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz beträgt derzeit (Stand: 20.10.2023) 96,44%. Es könnten noch 8 Personen zugewiesen werden. Diese Quote ist im Vergleich zum April 2023 gestiegen (91,45 %. Stand: 14.04.2023). Die Quote nach der Wohnsitzzuweisungsverordnung NRW, welche anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, also Personen mit einem Bleiberecht betrifft, ist derzeit mit 63,00 % (Stand: 22.10.2023) erfüllt. Diese Quote ist im Vergleich zur letzten Sitzung des Ausschusses deutlich gestiegen (48,5 %). Es könnten trotzdem noch bis zu 70 Personen zugewiesen werden. Unter Bezug der in den Monaten September und Oktober 2023 zugewiesenen Personenzahl, sind weitere Zuweisungen ebenfalls zu erwarten. Es ist aktuell mit ca. 4 Personen pro Wo- che zu rechnen.

 

Der Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge Stellt sich wie folgt dar:

261 Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus verschiedenen Gründen (wie z. B.: wegen Asylbe- rechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz, Abschiebeverbot, gut integrierte jugendliche nach § 25 a AufenthG oder wegen Familiennachzugs).

159 Personen aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde.

33 Personen, die eine negative Entscheidung des BAMF erhalten haben und sich entweder in einem Klageverfahren befinden oder aufgrund von Abschiebehindernissen hier geduldet wer- den.

22 Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104 AufenthG (Chancenaufenthalts- recht) erteilt wurde.

18 Personen, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist und bei denen die Erstentscheidung des BAMF noch aussteht.

 

Herkunft und Fluchtursachen

Die Geflüchteten in Spenge kommen aus 29 Nationen, vorwiegend aus der Ukraine (166), Syrien (145), Afghanistan (61), dem Irak (23).

Die Flüchtlinge kommen aus 3 Kernbereichen der Welt:

  • Osteuropa: Ukraine
  • Arabisch-asiatischer Bereich: z.B. Afghanistan, Türkei, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Aserbaidschan, Pakistan
  • Afrika: Nigeria, Ghana, Guinea, Eritrea
  • Balkanländer: Albanien, Mazedonien, Bosnien, Serbien, Kosovo.

Die Fluchtgründe sind sehr unterschiedlich: Krieg, politische Verfolgung, religiöse Unterdrückung, Korruption, Armut, Umweltkrisen.
In der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Asylgründe definiert. Außerdem regeln Asylgesetze den Aufenthalt und Status der Flüchtlinge in Deutschland. Die Menschen kommen aus Kriegs- und Krisengebieten und aus den sog. sicheren Herkunftsländern. Man unterscheidet Migranten und Flüchtlinge. Migranten kommen aus Gründen einer besseren Lebensperspektive, Flüchtlinge suchen Schutz vor Verfolgung und Tod.

Unterkünfte

207 Personen wohnen in insgesamt 13 verschiedenen städtischen Übergangsheimen, 71 Personen wohnen in dem Kinderheim Moorstraße 66.

232 Personen wohnen entweder in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen oder bei Bekannten bzw. Familie.

Aktuell sind wir in der Lage noch ca. 25-30 Personen in unseren Unterkünften unterzubringen.

Zuwendungen

Die Asylbewerber haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Für die Unterbringung (Miete) in den städtischen Unterkünften einschließlich Heizung, Energie- und Nebenkosten entstehen Gebühren von 244,91€/Monat pro Person. In den privat angemieteten Wohnungen bezahlen die Mieter die Energiekosten (Strom) selbst.

Anerkannte Flüchtlinge erhalten Leistungen nach Bürgergeld durch das Jobcenter.

Viele der 2015 nach Spenge gekommenen Menschen sorgen inzwischen durch Arbeit selbst für ihren Lebensunterhalt.

Spenden und Ausgaben

Gebrauchte Fahrräder dienen der Mobilität und werden noch gelegentlich benötigt. Die Fahrräder werden auf Verkehrssicherheit überprüft. Der Sicherheitscheck und die Reparaturen kosten Geld und werden bezuschusst. Des Weiteren muss das Lehrmaterial für den Deutschunterricht finanziert werden, Fahrten und Konzertbesuche werden ebenfalls bezuschusst.

Unsere Arbeit ist neben den Vereinsbeiträgen von Spenden abhängig. Wer Mitglied werden möchte kann sich über Kontakt an uns wenden.

Wir freuen uns über jede weitere Unterstützung! Auch kleine Spenden sind hilfreich für die von uns betreuten Menschen. Wer uns unterstützen möchte findet unter Spenden alle nötigen Informationen.

Der Verein Asyl Spenge e.V.

Das erste Treffen der Gruppe “Pro Asylbewerber Spenge” fand am 29. November 2013 statt. Am 16. März 2016 wurde aus dieser Bürgerinitiative heraus der Verein Asyl Spenge e.V. gegründet. Der geschäftsführende Vorstand, besteht aus:

der Vorsitzenden Annegret Beckmann,
dem Schriftführer Samir Alnajjar,
dem Kassierer Karl Hankel.